Rechtsmittelurteile des EuGH in Sachen deutsche Sanierungsklausel

Am 28. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof in den Rechtssachen C – 219/16 P, C – 209/16 P, C – 208/16 P und C – 203/16 P über die Rechtsmittel entschieden, welche gegen die Urteile des Gerichts der EU betreffend die Beihilfenrechtswidrigkeit der deutschen Sanierungsklausel eingereicht worden waren.

Bereits im Jahre 2011 hatte die EU-Kommission die sog. Sanierungsklausel, welche mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung als Absatz 1a in den § 8c des deutschen Körperschaftssteuergesetzes eingefügt worden war, als unerlaubte staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV gewertet. Diese Entscheidung sowie die sie bestätigenden Urteile des Gerichts der EU waren in der Literatur vielfach sehr kritisch gewürdigt worden.

Der EuGH hat die Urteile des erstinstanzlichen Gerichts nunmehr aufgehoben und auch die Kommissionsentscheidung von 2011 für nichtig erklärt.

Dr. Andreas Bartosch wird im Rahmen der Jahresherbstkonferenz des European State aid Law Institute einen Vortrag zu den Auswirkungen dieser Urteile halten.