DER FITNESS – TEST UND DIE HIMMLISCHE BOTSCHAFT

Bereits am 9. Januar 2019 hat die Kommission bekanntlich ihren Fitness-Check der bestehenden Beihilferegeln eingeleitet. Dieser las sich ziemlich umfassend, unterfielen ihm doch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014, die De-minimis-Verordnung, die unterschiedlichen Leitlinien für Regionalbeihilfen, für Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, für Risikokapitalmaßnahmen, für Umwelt und Energie, Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten sowie für Flughäfen und Airlines sowie schließlich die Mitteilung betreffend wichtige Vorhaben von gemeinsamem Interesse.

Nachdem im Juli 2020 erst einmal der Geltungszeitraum aller dieser Rechtsrahmen verlängert worden ist, steht nunmehr ein Zeitplan für die Erneuerung dieser Dokumente auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb, der angesichts der alles überschattenden Corona-Pandemie indes nicht mehr wirklichkeitsnah erscheint.

Was aber noch bemerkenswerter ist als diese Wirklichkeitsferne, ist der Umstand, dass trotz des Umstandes, dass die letzte Reform der Verfahrensverordnung Nr. 2015/1589 nun wirklich nicht als der „große Wurf“ bezeichnet werden kann, die Verfahrensregeln vollkommen unangetastet zu bleiben scheinen.

Es drängt sich hier ein Vergleich mit Ludwig Thomas Geschichte vom „Münchner im Himmel“ auf. Letzterer, in der Geschichte genannt Engel Aloysius, wurde bekanntlich vom lieben Gott nach München geschickt, um der bayerischen Staatsregierung die himmlische Botschaft zu übermitteln; dies geschah aber nie, weil der Engel Aloysius in seine Stammwirtschaft einkehrte und dank des niemals endenden Bierkonsums diese nie mehr verließ, weshalb – so die Erzählung Ludwig Thomas – die bayerische Staatsregierung auch niemals in den Genuß der himmlischen Botschaft gelangte.

Es muss – anders lässt sich das Fehlen jeglichen Reformbemühens um die antiquierten Verfahrensregeln nicht erklären – auch einen ähnlichen Engel geben, der vielleicht aus einem vergleichbaren Grunde die himmlische Botschaft wie die Verordnung Nr. 2015/1589 endlich fit für das 21. Jahrhundert gemacht werden kann, nicht an die Kommission zu übermitteln in der Lage ist.