Zurückweisung der Klage der Republik Österreich in Sachen der Beihilfen zugunsten des Atommeilers Hinkley Point C

Am 12. Juli 2018 hat das erstinstanzliche Gericht der EU in einem sehr ausführlichen Urteil die Klage der Republik Österreich zurückgewiesen, mit der diese die Kommissionsentscheidung vom 8. Juli 2014 betreffend die Genehmigung der Beihilfen zugunsten des Baus und des Betriebs des Atommeilers Hinkley Point C in der englischen Grafschaft Somerset angegriffen hatte. Alle dort vorgebrachten Klagegründe wurden zurückgewiesen.

Es ist davon auszugehen, dass die Republik Österreich den Rechtsmittelweg zum Europäischen Gerichtshof beschreiten wird.