Der Kommissionsvorschlag zur Ausweitung des Anwendungsbereiches der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014

Am 6. Juni 2018 hat die Kommission ihren Vorschlag für eine Änderung der sog. Ermächtigungs-Verordnung Nr. 2015/1588 unterbreitet, auf deren Grundlage vor allem die Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung Nr. 651/2014 beruht. Letztere ist derzeit das wichtigste Instrument zur Freistellung von Beihilfen von dem sog. Notifizierungserfordernis nach Artikel 108 Absatz 3 AEUV.

Hierdurch soll künftig vor allem die Finanzierung von Projekten ermöglicht werden, in die sowohl EU – Strukturfondsmittel fließen, über deren Verwendung die Mitgliedstaaten entscheiden, als auch direkte EU – Fördermittel, über deren Verausgabung die Kommission befindet, so dass für beide dieselben einheitlichen Freistellungsregeln Anwendung finden.

 

  1. Gelder aus einem neu zu schaffenden Fonds „InvestEU“, den die Kommission bereits vorgeschlagen hat;
  2. Projekte in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation entsprechend des Kommissionsvorschlages für „Horizont Europa“
  3. Projekte zur Europäischen territoriale Zusammenarbeit.