Fitness Check für EU-Beihilferegeln

Mit einer Pressemitteilung vom 7. Januar 2019 hat die Europäische Kommission angekündigt, dass sie vor dem Hintergrund der zum Ende des kommenden Jahres auslaufenden derzeitigen Förderperiode eine ganze Reihe von Legislativakten einem Fitness-Check unterziehen wird. Es ist daher davon auszugehen, dass in der Amtszeit der nächsten Kommission nach den beiden bisherigen umfassenden Beihilferechtsreformen, dem Aktionsplan Staatliche Beihilfen (2004 – 2009) und der Modernisierung Staatliche Beihilfen (2012 – 2014) eine dritte Generalüberholung eines Großteils des bestehenden Regelwerks bevorsteht.

Folgende Regelwerke sind im Einzelnen betroffen:

  • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
  • De-minimis-Verordnung
  • Leitlinien für Regionalbeihilfen
  • Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen
  • Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen
  • Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen
  • Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)
  • Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI)
  • Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen
  • Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften
  • Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen
  • Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen