Eröffnung mehrerer formeller Prüfverfahren auf Druck

Bereits seit längerer Zeit erleben es Wettbewerber, die sich gegen mutmaßlich rechtswidrige Beihilfen bei der Europäischen Kommission beschweren, dass dies häufig ein extrem mühseliges und langwieriges Unterfangen sein kann; in der Regel werden ihre Beschwerden dann am Ende doch abgewiesen. Nunmehr scheint für sie indes eine gewisse Hoffnung aufzukeimen. Nachdem das Gericht der EU zunächst am 19.9.2018 die Beschwerdezurückweisung betreffend die Finanzierung der Øresund-Brücke, die Schweden und Dänemark miteinander verbindet, (Rs. T-68/15), und sodann mit Urteil vom 15.11.2018 eine weitere Zurückweisung betreffend ein System, mit dem das Vereinigte Königreich die Sicherheit der Versorgung mit Elektrizität sicherstellt, (Rs. T-793/14) für nichtig erklärt hatte, hat die Kommission nunmehr in dem ersten Fall am 28.2.2019 und in letzterem eine Woche früher die formellen Prüfverfahren eröffnet. Nach Insiderinformationen ist dies der Beginn einer größeren Anzahl von Fällen, in denen die im Verwaltungsverfahren vor der Kommission erfolglosen Beschwerdeführer die Zurückweisungsentscheidungen gerichtlich kippen konnten.